Notice: Undefined index: such in /homepages/45/d136408709/htdocs/_2017/wp-content/themes/hpsteuerberatung/page-teaser.php on line 9
HP Steuerberatung

HP Mandanten-Info

⎙ Inhalt ausdrucken   |   ⇐ zurück

Düsseldorfer Tabelle seit 1.1.2019


In der "Düsseldorfer Tabelle" werden in Abstimmung mit den Oberlandesgerichten und dem deutschen Familiengerichtstag Unterhaltsleitlinien, u. a. Regelsätze für den Kindesunterhalt, festgelegt. Zum 1.1.2019 wurde die "Düsseldorfer Tabelle" geändert. Die Regelsätze betragen nun:
  • 354 € für Kinder von 0 - 5?Jahren,
  • 406 € für Kinder von 6?- 11 Jahren,
  • 476 € für Kinder von 12 - 17 Jahren und
  • 527 € für Kinder ab 18 Jahren und steigen mit höherem Einkommen um bestimmte Prozentsätze.
Die gesamte Tabelle befindet sich als PDF-Datei auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Düsseldorf unter http://www.olg-duesseldorf.nrw.de - Schnellzugriff - Düsseldorfer Tabelle.
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de - Schnellzugriff - Düsseldorfer Tabelle


Haben Sie Fragen zu dem Beitrag? Sprechen Sie uns gerne an!

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.